Für viele Bundesbürger ist der Erwerb eines Eigenheims in den letzten Jahren besonders interessant geworden, weil sich die Bauzinsen auf einem niedrigen Niveau eingependelt haben. Trotzdem ist die Anzahl der Familien, die sich ein Eigenheim leisten können, mittlerweile leider wieder rückläufig. Daran schuld sind keineswegs die Hypothekenzinsen, denn diese sind nach wie vor günstig. Vielmehr sind es die weiter ansteigenden Immobilienpreise, die insbesondere in den Großstädten des Landes innerhalb der letzten fünf Jahre teilweise um über 30 Prozent in die Höhe geschnellt sind. Seit dem vergangenen Jahr gibt es jedoch insbesondere für Familien mit Kindern eine neue staatliche Unterstützung, die im Idealfall dazu beiträgt, dass sich wieder mehr Eltern mit Kindern ein Eigenheim leisten können. Das Baukindergeld!
Worum handelt es sich beim Baukindergeld?
Der Sinn und Zweck der staatlichen Förderung wird im Grunde bereits am Namen deutlich. Das Baukindergeld ist für Familien mit Nachwuchs gedacht, die ein Eigenheim bauen bzw. kaufen möchten. Damit möchte der Staat einen kleinen Teil dazu beitragen, dass sich nicht noch weniger Familien ein Eigenheim leisten können, sondern stattdessen soll es wieder mehr Eltern mit Kindern ermöglicht werden, die eigenen vier Wände zu realisieren. Das Baukindergeld ist demzufolge eine Förderung des Staates, die zwar an einige Voraussetzungen geknüpft ist, aber schon jetzt von vielen Zehntausend Familien in Anspruch genommen wurde.
Die Einkommensgrenzen beim Baukindergeld
Ein wichtiger Aspekt beim Baukindergeld besteht darin, dass dieses nicht automatisch von jedem Ehepaar mit Kindern beantragt werden kann. Stattdessen sind – wie bei den weitaus meisten staatlichen Förderungen der Fall – Einkommensgrenzen zu beachten. Dabei gilt das jeweils das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, welches beispielsweise bei einem im Haushalt lebenden Kind nicht über 90.000 Euro betragen darf. Wer zwei Kinder hat, darf bis zu 105.000 Euro verdienen und bei drei Kindern darf das Einkommen bis zu 120.000 Euro betragen, um noch in den Genuss des Baukindergeldes zu gelangen. Somit sind beim Baukindergeld in der Übersicht die folgenden Einkommensgrenzen entscheidend:
- 1 Kind: 90.000 Euro
- 2 Kinder: 105.000 Euro
- 3 Kinder: 120.000 Euro
Wenn wir uns diese Zahlen einmal etwas näher betrachten, dann fällt auf, dass die Einkommensgrenzen deutlich oberhalb des Durchschnittsverdienstes liegen, der in Deutschland derzeit erzielt wird. Das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen liegt nämlich momentan bei etwa 35.000 Euro. Selbst davon ausgehend, dass beide Elternteile in Vollzeit beschäftigt sind, läge dieses durchschnittliche Einkommen demzufolge nur bei 70.000 Euro. Bei einem Kind in Haushalt dürfen die Eltern also noch einmal 20.000 Euro mehr als dieses durchschnittliche Einkommen verdienen, um trotzdem noch in den Genuss des Baukindergeldes zu gelangen.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist sicherlich eine der transparentesten staatlichen Förderungen überhaupt. Dazu tragen nicht nur die zuvor erwähnten und eindeutig geregelten Einkommensgrenzen bei, sondern dies bezieht sich ebenfalls auf das Baukindergeld selbst. Das Baukindergeld beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro. Allerdings gibt es in dem Zusammenhang zwei wichtige Einschränkungen: Zum einen wird das Baukindergeld maximal für drei Minderjährige bzw. im Haushalt lebende Kinder gezahlt, sodass pro Jahr nicht mehr als 3.600 Euro vereinnahmt werden können. Zum anderen findet die Zahlung nicht automatisch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und schon gar nicht darüber hinaus statt, sondern stattdessen wird der staatliche Zuschuss für exakt zehn Jahre ausgezahlt. Immerhin: Auf diese Weise kommt bei drei Kindern ein Gesamtförderbetrag von 36.000 Euro zusammen.
Funktion des Baukindergeldes: Eigenkapitalquote erhöhen
Die wesentliche Intention des Baukindergeldes besteht darin, dass sich wieder mehr Familien mit Kindern ein Eigenheim leisten können. Was aber kann das Baukindergeld in diesem Fall konkret dazu beitragen? In erster Linie ist es die durch das Baukindergeld vorhandene höhere Eigenkapitalquote, die ein sehr positiver Effekt bei jedem Kreditantrag ist. Die Banken, welche im Bereich der Immobilienfinanzierung aktiv sind, fordern nämlich seit einigen Jahren von ihren Kunden immer häufiger eine höhere Eigenkapitalquote, sodass das Eigenkapital mindestens die Kauf- bzw. Baunebenkosten abdecken soll. Daher beläuft sich die geforderte Mindesteigenkapitalquote nicht selten auf 15 bis 20 Prozent. Nicht wenige Familien sind in der jungen Vergangenheit jedoch genau an diesen Anforderungen gescheitert.
Da das Baukindergeld jedoch äußerst planungssicher ist, denn mit dem Erhalt steht fest, dass die Eltern den staatlichen Zuschuss zur exakt zehn Jahre erhalten werden, wird es von den Banken in der Regel als Eigenkapital akzeptiert. Wer beispielsweise ein Haus im Wert von 250.000 Euro bauen möchte und vonseiten der Bank aus Eigenkapital von mindestens 20 Prozent haben soll, also 50.000 Euro, der kann bei drei Kindern im Haushalt schon über 75 Prozent dieses geforderten Eigenkapitals, nämlich 36.000 Euro, allein durch das Baukindergeld decken. Die Eigenkapitalquote ist wiederum ein wichtiger Faktor für die Kreditentscheidung, denn mit zu wenig Eigenkapital lehnen immer mehr Banken den Antrag auf eine Immobilienfinanzierung ab.
Gibt es weitere staatliche Förderungen für den Hausbau?
Das Baukindergeld ist eine äußerst interessante und noch recht junge staatliche Förderung, die es im Zusammenhang mit privatem Wohneigentum gibt. Darüber hinaus existieren allerdings rund um das Thema Hausbau und Erwerb von Immobilien noch weitere Förderungen, wobei hier insbesondere das sogenannte Wohnriester zu nennen ist. Hier können Sie Förderungen entweder im Rahmen eines Bausparvertrages nutzen oder die jeweilige Zulage (aus der Riester-Rente) direkt zur Tilgung eines Immobilienkredite verwenden. Im Idealfall sind beide Elternteile verfügungsberechtigt. Wenn zum Beispiel zwei Kinder im Haushalt leben, kann diese staatliche Förderung jährlich noch einmal 950 Euro betragen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus zwei Grundzulage in Höhe von jeweils 175 Euro sowie zwei Kinderzulagen über einen Betrag von jeweils 300 Euro. Nimmt man also bei einer zweiköpfigen Familie Wohnriester und Baukindergeld als staatliche Förderungen zusammen, ergibt sich daraus der folgende Gesamtbetrag:
- Baukindergeld: 2.400 Euro pro Jahr (für zehn Jahre)
- Wohnriester: 950 Euro pro Jahr (Grundzulage zeitlich unbefristet, Kinderzulage bis Volljährigkeit)
- KfW Darlehen
Die zuletzt genannte Fördermöglichkeit, nämlich das KfW-Darlehen, kommt vor allem dann infrage, wenn das neu gebaute Haus bestimmten Energierichtlinien entspricht. Falls es sich zum Beispiel um ein KfW-Effizienzhaus handelt, können Familien ein zinsgünstiges KfW-Darlehen nutzen oder unter Umständen sogar einen Zuschuss zur Tilgung erhalten. Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere staatliche Förderungen, die sich allerdings nicht unbedingt explizit auf den Hausbau beziehen, sondern eher im Zusammenhang mit einem Sparvertrag stehen. Dabei handelt es sich um die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage, die aber deutlich geringeren Einkommensgrenzen unterliegen als das Baukindergeld.
Fazit: Baukindergeld eine attraktive Förderung für Familien
Das Baukindergeld ist definitiv eine gute Sache, denn es erhöht tatsächlich die Chancen für Familien, sich wieder ein Eigenheim leisten zu können. Dabei wird die staatliche Zulage von den Banken als Eigenkapital akzeptiert, sodass die Wahrscheinlichkeit für den Kreditsuchenden größer ist, dass er einen Immobilienkredit erhält. Im Idealfall können Familien mit drei Kindern insgesamt eine staatliche Förderung von erheblichen 36.000 Euro in zehn Jahren beanspruchen.