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Stromumlage für Ökostrom soll günstiger werden

von Florian R.
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zwei Starkstrommasten

Die Idee vermehrt den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern, wurde grundsätzlich von den meisten Bürgern positiv aufgenommen. Finanziert werden sollte das Projekt unter anderem durch die sogenannte Ökostrom – Umlage bzw. EEG – Umlage. Mit ihr sollten die Kosten für die Förderung und den Ausbau von Erneuerbaren Energien auf den Stromverbraucher umverteilt werden. Dies war nötig, weil die Stromnetzbetreiber nach dem EEG verpflichtet sind Ökostrom bevorzugt und zu einem festen Preis abzunehmen. Diese Verpflichtung kann bei einem Marktpreis, der geringer als der garantierte Abnahmepreis ist, aber zu Verlusten für die Netzbetreiber führen. Das soll die Ökostrom – Umlage verhindern.

Die Verbraucher sahen sich in den letzten Jahren mit immer höheren Kosten durch die EEG-Umlage konfrontiert und wurden zusehends ärgerlicher. In diesem Jahr liegt der Preis für eine Kilowattstunde bei 6,24 Cent. Doch nun scheint sich die Situation zu entspannen, denn die Stromumlage soll günstiger werden. Doch was steckt hinter dieser Meldung und welche Vor-und Nachteile wird diese Entwicklung mit sich bringen?

Warum sinken die Kosten

Der Grund für die sinkenden Preise soll ein Überschuss auf dem Umlagenkonto sein, der durch Prognosefehler der vergangenen Jahre zustande gekommen ist. Die Prognosefehler der letzten Jahre sind im laufenden Jahr durch einen Sonderzuschlag ausgeglichen worden, der ab 2015 dann entfällt, da die Umlage möglicherweise zu hoch bemessen ist. Möglicherweise kann Ende des Jahres mit einem Überschuss von etwa zwei Milliarden Euro auf dem Ökostrom- Konto gerechnet werden. Zusätzlich verringerten sich die Baukosten für Solar und Windenergie, so dass auch hier die Ausgaben sinken.

Für wen wird es ab 2015 trotzdem teurer

Betriebe und Haushalte, die bislang von der Ökostromumlage befreit waren, weil sie ihren selbst produzierten Strom genutzt haben, sollen sich künftig auch an der EEG – Umlage beteiligen. Nur Kleinsterzeuger mit Photovoltaikanlagen sollen vermutlich von dieser Regelung ausgeschlossen sein. Betroffen sind hingegen Anlagen zur selbst genutzten Elektrizitätserzeugung, die ab 2015 ans Netz gehen. Gezahlt werden sollen 40 Prozent der EEG-Umlage auf die Eigenerzeugung bei erneuerbaren Energien und KWK. Auch Betreiber von Altanlagen müssen sich nach einer Übergangsfrist mit der Ökostromumlage abfinden. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent für sie gelten, 2016 dann 35 und ab 2017 dann sogar 40 oder 100 Prozent. Zunächst war vorgesehen, eine Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Anlagen und industriellen und privaten Anlagen zu treffen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der EU – Kommission heftig kritisiert. Die Politiker aus Brüssel sehen in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Stromintensive Industrielle Anlagen sollen 15 Prozent der EEG- Umlage zahlen.

Mögliche Folgen für Industrie und Wirtschaft

Industrie und Wirtschaft zeigen sich bislang sehr unzufrieden mit den Folgen der Energiewende. Die Industrie gibt an unter den hohen Strompreisen zu leiden und sieht sogar den Industriestandort Deutschland gefährdet. Zudem kosten die hohen Stromrechnungen der Privathaushalte Kaufkraft, die nicht mehr in die Wirtschaft fließt. Auch die Börsenstrompreise sind gezeichnet vom System der EEG- Umlage. Der Börsenstrompreis hat sich seit dem Jahre 2008 halbiert. Die großen Befreiungen der Industrie von der EEG – Umlage werden mit der Integrität der Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen begründet.

Verbraucher zahlen den Großteil der Ökostrom – Umlage

Rund 98 Prozent der Ökostrom – Umlage wird vom Endverbraucher getragen. Nur 2 Prozent werden von der begünstigten Industrie übernommen. Das missfällt nicht nur Privatpersonen, sondern auch Vertreter von Handwerksbetrieben über scharfe Kritik an diesem System. Denn auf diese Weise werden die großen Unternehmen unterstützt und die kleinen Betriebe müssen sich mit finanziellen Einbußen auseinander setzen.

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